Das Institut für zeitgemäße Prüfungskultur begrüßt die geplante Neugestaltung der gymnasialen Oberstufe in Nordrhein-Westfalen. Die neue APO-GOSt, die zum Schuljahr 2027/28 in Kraft treten soll, eröffnet, zusammen mit den parallel veröffentlichten Kernlehrplanentwürfen für die Sekundarstufe II, einen Möglichkeitsraum, der nun für die Entwicklung einer zeitgemäßen Prüfungskultur genutzt werden muss. Wir möchten aus unserer Perspektive auf zentrale Chancen und Herausforderungen der Reform hinweisen.
Prüfungen als Hebel der Lernkultur
Prüfungen entscheiden darüber, was gelehrt und gelernt wird. Sie prägen Haltungen und formen Rituale, bei Lehrkräften, bei Schülerinnen und Schülern, bei Eltern und Schulleitungen. Wer Lernkultur verändern will, muss deshalb zwingend bei der Prüfungskultur ansetzen. Dass die Reform hier ansetzt, ist ihr entscheidender Verdienst.
Das neue Kapitel „Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung“ in allen Kernlehrplanentwürfen markiert einen konzeptionellen Fortschritt. Lernen wird darin als kumulativer und reflexiver Prozess verstanden. Leistungsbewertung wird mit Diagnose, Feedback und individueller Entwicklung verschränkt. Komplexe Leistungsnachweise werden als gleichwertig zu Klausuren ausgewiesen. Prozess-, Kooperations- und Reflexionsleistungen erhalten erstmals eine explizite curriculare Legitimationsbasis. Damit entsteht ein curricularer Rahmen, der lernwirksame Unterrichtsentwicklung prüfungslogisch absichert, statt sie durch in die Jahre gekommene und nicht mehr mit dem Unterricht kongruente Prüfungsroutinen zu konterkarieren.
Die Oberstufenreform NRW nimmt mit einer Abkehr von der Monokultur der Klausur hin zu einer größeren Bandbreite an Leistungsüberprüfungen zudem Veränderungen der Lern- und Prüfungskultur der Sekundarstufe I (alternative Leistungsüberprüfungen 1x pro Jahr in jedem Fach) auf und führt sie entsprechend weiter.
Neue Formate brauchen Sicherheit
Innovation in Prüfungsformaten scheitert seltener an fehlendem Willen als an Unsicherheit der Lehrenden über rechtliche und curriculare Spielräume. Lehrkräfte und Fachkonferenzen zögern, weil unklar bleibt, was zulässig ist, was standhalten würde und was Akzeptanz findet. Die Ausdifferenzierung von Leistungsdimensionen in den neuen Kernlehrplänen schafft hier eine belastbare Grundlage. Die Öffnung hin zu wissenschaftspropädeutischen und präsentativen Formaten kann schulprofilbildend wirken, wenn der entsprechende Freiraum genutzt wird. Die verbindliche Einführung des fünften Abiturfachs und das neue Prüfungsformat der Präsentationsprüfung (§ 35 APO-GOSt) sind in diesem Kontext besonders bedeutsam. Sie fokussieren Kompetenzen (kommunikative, reflexive, präsentative), die bislang im Abitur strukturell unterbeleuchtet blieben. Dass die Präsentationsprüfung unmittelbar an das Format des neuen Projektkurses angebunden ist, ist dabei kein formaler Zufall, denn Projektkurse eröffnen Lernräume, in denen genau jene Kompetenzen erworben und erprobt werden können, die das fünfte Abiturfach dann prüft: Eine curriculare Logik, die wir im Sinne des “Constructive Alignment” ausdrücklich begrüßen. Dieses Prinzip haben wir bereits im Rahmen des Modellprojekts LuPe² erfolgreich erprobt.
Prüfungskultur und psychische Gesundheit
Die Reform bietet auch eine Chance, einen strukturellen Zusammenhang anzugehen, der im Bildungsdiskurs trotz eines zunehmenden Fokus auf psychische Gesundheit wenig Beachtung findet. Kinder und Jugendliche erleben traditionelle Prüfungsformate dann als besonders belastend, wenn sie Kontrollverlust, hohen Zeitdruck und das Risiko sozialer Bloßstellung verbinden, eine Konstellation, die manifeste Prüfungsängste verstärkt und nachweislich negative Auswirkungen auf Bildungsbiographien hat. Besonders problematisch ist dabei die Diskrepanz zwischen einem Unterricht, der Kooperation und Kommunikation fördert, und Prüfungsformaten, die genau diese Kompetenzen nicht abrufen. Die neue APO-GOSt verringert diese Diskrepanz.
Künstliche Intelligenz als Katalysator eines anderen Leistungsverständnisses
Die verpflichtende Berücksichtigung generativer KI-Systeme markiert einen kulturellen Wendepunkt im Verständnis von Leistung und Bewertung. Schulen werden gezwungen, Fragen zu klären, die bislang aufgeschoben werden konnten: Was ist eine individuelle Leistung, wenn KI-Systeme Teil des Arbeitsprozesses sind? Welche Transparenzanforderungen gelten? Wie wird Reflexionskompetenz im Umgang mit KI überprüfbar?
Diese Fragen erfordern schulinterne Verständigungsprozesse, die von Schulleitungen und Schulträgern aktiv ermöglicht werden müssen. Das Institut fordert, hierfür ausreichend menschliche und zeitliche Ressourcen und Entwicklungsräume für Schulen im Sinne eines lernenden Systems bereitzustellen.
Spannungsfelder
Die Klausur bleibt dominant. Auch wenn die neue APO-GOSt Formate diversifiziert, behalten Klausuren insbesondere im Abitur ihre strukturelle Leitfunktion. Das ist prüfungsrechtlich begründbar, aber dadurch besteht das Risiko, dass prüfungskulturelle Vielfalt zum Ende der Qualifikationsphase doch wieder als störend wahrgenommen wird, solange die Abiturklausur weiterhin die Norm bleibt. Deshalb darf die Weiterentwicklung von Klausurformaten nicht aufhören: Durch sinnvollere Situierung im Lernprozess, authentischere Anforderungssituationen und die Integration von Metareflexion.
Vielfalt erhöht Abstimmungsbedarf. Je breiter das Spektrum zulässiger Formate, desto höher der Klärungsbedarf in Fachkonferenzen. Für uns ist das ein weiteres Argument dafür, dass Schulen Strukturen, Zeit und gemeinsame Qualitätskriterien brauchen, um diese Abstimmung leisten zu können. Ohne entsprechende Unterstützung droht die neue Vielfalt und Wahlfreiheit als Belastung erlebt zu werden.
Neue Leistungsdimensionen brauchen transparente Maßstäbe. Prozess- und Reflexionsleistungen können nur dann Akzeptanz gewinnen, wenn ihre Bewertung nachvollziehbar ist. Das erfordert die Entwicklung klarer, kommunizierbarer Bewertungsraster, die fachübergreifend und schulöffentlich verhandelt werden.
Unsere Forderungen
- Systematische Begleitung der Schulen bei der Implementierung neuer Prüfungsformate durch Fortbildungsangebote, die die Prozesse an den Schulen nachhaltig begleiten.
- Freiraum für Fachkonferenzen, um schulinterne Leistungskonzepte im Lichte der neuen Kernlehrpläne weiterzuentwickeln, einschließlich ausreichend Zeit und strukturierter Unterstützung.
- Flexibilisierung der Projektkurse mit Blick auf einen möglichen Beginn im zweiten Halbjahr Q1, um das Lernen an außerschulischen Orten jenseits des Prüfungshalbjahrs Q2/2 zu ermöglichen.
- Weiterentwicklung auch der Klausurformate im Abitur im Sinne von Aufgaben, die genuine Kompetenzanforderungen sichtbar machen.
- Beteiligung an der weiteren Konkretisierung durch partizipative Entwicklungsprozesse, in denen Erfahrungen aus Schule und Unterricht systematisch rückgekoppelt werden.
Die Reform schafft einen sehr tragfähigen Rahmen, der zu einer veränderten Prüfungskultur führen kann. Ob das klappt, entscheidet sich in an einer guten Begleitung der Implementation in Schulleitungsdienstbesprechungen, Lehrkräfte- und Fachkonferenzen, Fortbildungen und professionellen Lerngemeinschaften an Schulen.
